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Umweltrichtlinie

1. Ziel und Geltungsbereich

Diese Umweltrichtlinie legt die Grundsätze und Maßnahmen für das ökologische Handeln der Ölz Meisterbäcker GmbH & Co KG fest. Sie gilt für alle Standorte und Unternehmensbereiche und bildet die Basis für unsere Umwelt- und Klimastrategie im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses.

2. Umweltgrundsätze und Selbstverpflichtung

Wir bekennen uns zur unternehmerischen Verantwortung für Umwelt und Klima und verpflichten uns zu:

  • Einhaltung sämtlicher umweltrelevanter Gesetze, Verordnungen und behördlicher Vorgaben
  • Erfüllung freiwilliger Standards und Ziele – insbesondere im Rahmen des klima:aktiv Pakt2030
  • Laufender Verbesserung unserer Umweltleistung und Ressourceneffizienz
  •  Reduktion negativer Umweltauswirkungen über den gesamten Produktlebenszyklus
  • Transparenter Kommunikation gegenüber Stakeholdern

3. Umweltziele und Handlungsfelder

3.1. Energie und Klimaschutz
Die Grundlage zur kontinuierlichen Verbesserung unserer energiebezogenen Leistung und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen stellen unser Energiemanagementsystem nach ISO 50001 und die Energiepolitik von Ölz Meisterbäcker sicher.

Im Rahmen des klima:aktiv Pakt2030 haben wir uns freiwillig zu folgenden Zielen bis 2030 (Basisjahr 2005) verpflichtet:

  • 39 % Anteil erneuerbarer Energien
  • Reduktion der CO₂-Emissionen um 50 %
  • Steigerung der Energieeffizienz um 34 %

Unsere Maßnahmen in diesem Zusammenhang umfassen:

  • Einsatz erneuerbarer Energiequellen (z. B. Photovoltaik, Grünstrom)
  • Investitionen in moderne, energieeffiziente Anlagen
  • Optimierung von Prozessen in Produktion, Logistik und Gebäudetechnik
  • Schulung und Einbindung aller Mitarbeitenden zur Förderung energieeffizienten Handelns


3.2. Treibhausgasemissionen
Wir übernehmen Verantwortung für unseren Beitrag zum Klimaschutz und setzen konkrete Maßnahmen zur Reduktion unserer Treibhausgasemissionen um. Grundlage unseres Vorgehens ist eine regelmäßige, standardisierte CO₂-Bilanzierung nach dem international anerkannten Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol). Dabei werden sowohl direkte (Scope 1) als auch indirekte Emissionen (Scope 2) sowie auch vor- und nachgelagerte (soweit verfügbar) Emissionen (Scope 3) erfasst.

Die CO₂-Bilanz wird im Regelfall alle drei Jahre erhoben und dient als zentrales Steuerungsinstrument zur Überwachung und Bewertung unserer Fortschritte im Klimaschutz. Diese Zeitspanne erlaubt es uns, belastbare Daten zu generieren, Trends zu analysieren und fundierte Entscheidungen zu treffen. Zwischen den Bilanzierungszyklen erfassen wir ausgewählte Umweltkennzahlen, um die Entwicklung fortlaufend zu beobachten.

Um unsere im klima:aktiv Pakt2030 definierten Reduktionsziele zu erreichen, verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz: Wir investieren in energieeffiziente Technologien, optimieren unsere Prozesse, setzen auf klimafreundliche Logistiklösungen und arbeiten mit Partnern entlang der Wertschöpfungskette an der Reduktion vermeidbarer Emissionen. Bereits in der Produktentwicklung und Beschaffung achten wir auf klimarelevante Kriterien, um unsere Umweltauswirkungen möglichst frühzeitig zu beeinflussen.

3.3. Abfallmanagement

  • Vermeidung von Abfällen durch prozessorientierte Planung
  • Trennung und Rückführung von Wertstoffen in den Kreislauf
  • Kooperation mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen
  • Analyse von Reststoffströmen zur laufenden Optimierung
  • Bevorzugung von recycelter und recyclingfähigen Materialien bei der Beschaffung
  • Schulung von Mitarbeiter:innen


3.4. Verpackungsmaterialien
Verpackungen sind ein wesentlicher Umweltfaktor in unserer Branche und ein priorisiertes Thema unserer Konsument:innen. Wir verfolgen daher folgende Grundsätze:

  • Verwendung recyclingfähiger Materialien mit hohem Rezyklatanteil
  • Reduktion des Verpackungsmaterials durch Designoptimierung
  • Vermeidung komplexer Verbundstoffe
  • Förderung innovativer Verpackungslösungen mit Partnern
  • Erleichterung der Trennung und Rückführung durch eindeutige Kennzeichnung

4. Umweltmanagement und Systemintegration

Die Umsetzung dieser Umweltrichtlinie erfolgt im Rahmen eines strukturierten Umweltmanagementsystems, das laufend evaluiert und an neue Entwicklungen angepasst wird. Elemente dieses Systems sind u. a.:

  • Festlegung von Umweltzielen und -kennzahlen
  • Interne Audits, Wirksamkeitskontrollen und Managementbewertungen
  • Integration mit weiteren Standards (z. B. Energie- oder Qualitätsmanagement)
  • Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden

5. Umweltbezogenes Lieferkettenmanagement

Umweltaspekte werden systematisch in unsere Beschaffungsentscheidungen einbezogen. Ziel ist es, auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfung umweltbezogene Verantwortung wahrzunehmen. Unsere diesbezüglichen Maßnahmen umfassen folgende Aspekte:

  • Lieferant:innen werden zur Einhaltung umweltbezogener Mindeststandards verpflichtet
  • Umweltkriterien (z. B. CO₂-Fußabdruck, Recyclingfähigkeit) fließen in Auswahl- und Bewertungssysteme ein
  • Nachhaltige Verpackungslösungen und Transportkonzepte werden gemeinsam entwickelt
  • Sensibilisierung von Lieferanten durch Dialog, Schulung oder Audits

6. Umweltbezogenes Risikomanagement

Zur Vermeidung umweltbezogener Schäden und zur Früherkennung kritischer Entwicklungen führen wir regelmäßige Risikoanalysen durch. Dabei bewerten wir:

  • Potenzielle Gefahren durch Emissionen, Abfälle oder Energieabhängigkeit
  • Risiken durch sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. Plastikregulierung)
  • Standort- und produktspezifische Umweltrisiken

Ergebnisse dieser Analysen werden in die Umweltstrategie, Notfallpläne und Investitionsentscheidungen integriert.

7. Zuständigkeiten und Verantwortung

Das Nachhaltigkeits-Board (NH-Board) trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung dieser Umweltrichtlinie und für die strategische Ausrichtung des betrieblichen Umweltmanagements durch Freigabe und Priorisierung der übergeordneten Umweltziele. Im Nachhaltigkeits-Board (NH-Board) ist die gesamte Geschäftsleitung vertreten.

Die operative Verantwortung für die Umsetzung der Umweltrichtlinie liegt bei den Verantwortlichen der Nachhaltigkeits-HandlungsfelderEnergie, Wertstoffe und Verpackung. Diese tragen die Verantwortung für die Planung, Umsetzung und Fortschrittskontrolle von Maßnahmen anhand relevanter Umweltkennzahlen.

Die Koordination und operative Steuerung der Nachhaltigkeitsaktivitäten erfolgt über den NH-Kompass – dem unternehmensweiten Steuerungskreis aller Handlungsfeldverantwortlichen.

Die Qualitätsmanagementleitung (QM) unterstützt bei der Einbindung umweltrelevanter Inhalte in bestehende Managementsysteme und begleitet die systematische Dokumentation. Sie wirkt bei internen Überprüfungen unterstützend mit und verantwortet die Auditierung von Umweltaspekten im Rahmen von integrierten Zertifizierungssystemen (z. B. IFS).

8. Kommunikation und Weiterentwicklung

Die Umweltrichtlinie ist für Mitarbeitende, Geschäftspartner und externe Stakeholder öffentlich zugänglich.

Fortschritte werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsberichten, internen Reportings oder Audits dokumentiert.

Die Umweltrichtlinie wird mindestens alle zwei Jahre auf ihre Aktualität und Wirksamkeit überprüft. Bei wesentlichen Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen, unternehmensstrategischer Prioritäten oder umweltbezogener Risiken erfolgt eine außerordentliche Überarbeitung. Alle Überprüfungen werden dokumentiert und dienen als Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Umweltmanagements.